Urteil: Steam-Spiele dürfen weiterverkauft werden

Schlappe für Valve vor Gericht: In Frankreich hat ein Gericht nun entschieden, dass Spiele auf Steam weiterverkauft werden dürfen. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen EU-Recht.

Bisher ist der Weiterverkauf von Spielen auf der Plattform Steam nicht möglich. Das könnte sich mit dem Urteil des Tribunal de Grande Instance in Paris vom 17. September ändern. Es sei EU-Recht, dass Produkte auch ohne Einverständnis des Herstellers weiterverkauft werden können. Dies gelte auch für virtuell erworbene Spiele. Geklagt hatte die französische Verbraucherschutzorganisation Union fédérale des consommateurs (UFC) mit Sitz in Paris.

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Valves Argument, bei den Spielen auf Steam handele es sich um ein Abo-Service, ließ das Gericht nicht gelten. Nach dem Erwerb eines Spiels auf Steam könne dieses je nach Belieben unbegrenzt heruntergeladen und installiert werden. Daher gelte dieser Vorgang als Kauf und nicht als Abschluss für ein Abonnement.

Könnten Spiele wie PUBG auf Steam bald weiterverkauft werden? Quelle: PUBG Corp

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Unternehmen will in die Berufung gehen. Solange dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, habe das Urteil des französischen Gerichts es keine Auswirkung auf Steam, so ein Sprecher von Valve.

Sollte das Urteil jedoch bestätigt werden, könnte dies eine Reihe von Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte sich Valve in diesem Fall querstellen und weiterhin den Verkauf von erworbenen Spielen verbieten, droht eine saftige Geldstrafe von 3.000 Euro pro Tag – wenn das Urteil des Gerichts nicht binnen eines Monats von Valve realisiert wird.

Außerdem könnte die Entscheidung des Gerichts auch andere Spiele-Plattformen betreffen. Auch diese müssten sich dann dem Urteil beugen, was weitreichende Konsequenzen auf den digitalen Spielemarkt haben könnte.

Bildquelle: Valve
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