Upload-Filter beschlossen – Mögliche Konsequenzen für Streamer und Gamer

Der deutschlandweite Upload-Filter ist beschlossene Sache. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag mit einer Urheberrechtsreform verkündet. Dies bedeutet: Sobald urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden, müsste die jeweilige Plattform im Falle von Verletzungen dafür haften oder im Vorfeld direkt den Upload prüfen und blockieren. Am 7. Juni soll das Gesetz in Kraft treten.

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Zu den großen Plattformen, die der Upload-Filter am meisten betrifft, gehören YouTube, Facebook, Instagram, Twitter, Twitch und TikTok. Dadurch kann eine Blockierung von Bildern, Videos, Musik und Texten erfolgen. Somit sind automatisch auch die Content-Creator der Plattformen betroffen. Unter ihnen befinden sich unter anderem Streamer, Gamer, Influencer und Journalisten.

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Um entsprechend geschützte Werke hochladen zu dürfen, ist eine Lizenz mit den Inhabern – den Urhebern – notwendig. Allerdings gibt es Ausnahmen, die wiederum kleine Möglichkeiten zulassen.

15 Sekunden lange Video-Ausschnitte dürfen verwendet werden

Es wird mit dem Upload-Filter “geringfügige Nutzungen” ohne Lizenzen geben. Im Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts stehen diesbezüglich folgende Ausnahmen:

  1. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes
  2. Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur
  3. Nutzungen bis zu 160 Zeichen je eines Textes
  4. Nutzungen bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik

Einerseits ist es wichtig, dass Filmausschnitte und Texte kurz zitiert werden dürfen, doch für größere Werke wird das mehr Auswirkungen haben: Reaction-Videos könnte es in der jetzigen Form bald nicht mehr geben. Denn in diesen werden in der Regel vollständige Videos von einem Urheber neu hochgeladen und mit einer weiteren Person ergänzt, die sich den Inhalt anschaut und auf diesen eigenständig reagiert.

Upload-Filter wirft viele Fragen auf

Die Folgen für Inhalte in digitalen Bereichen könnten weitreichend werden. Memes, vor allem aus Filmen mit entsprechenden Lizenzen, könnten blockiert werden. Auch Satire-Werke oder Parodien würden in der Regel dem Upload-Filter zum Opfer fallen. Selbst das Hochladen von einem Let’s Play auf YouTube wäre in der Theorie schon ein Fall für den Upload-Filter, sollte der Publisher mit den jeweiligen Rechten einen Riegel vorschieben.

“Die endgültige Fassung der deutschen Umsetzung von Artikel 17 bringt dennoch eine Reihe komplexer Fragestellungen und rechtlicher Unsicherheiten mit sich”, schreibt YouTube-Muttergesellschaft Google per Blogpost und fügt hinzu, dass die neuen Regeln im Detail analysiert werden.

Große Fragezeichen bleiben dennoch über der praktischen Anwendung der Filter. Was ist mit der Nutzung von lizenzfreien Bildern? Diese sollten legal sein, könnten aber aufgrund der Wiedererkennung durch den Filter ebenfalls blockiert werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die in naher Zukunft praktisch geklärt werden müssen.

Hintergrund zum Beschluss des Upload-Filters

Der Gesetzentwurf zur “Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes” wurde von der großen Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD angenommen. Die Oppositionsparteien AFD, FDP und Linke stimmten dagegen, während die Grünen sich enthalten haben.

Der ursprüngliche Artikel 13, der später in Artikel 17 umbenannt wurde, sorgt nach wie vor medientechnisch für hohe Wellen. Im Jahr 2019 demonstrierten Hunderttausende gegen den Upload-Filter. Viele sehen diesen als Zensur an. Nach zahlreichen Debatten wurde vorerst beschlossen, dass der Filter nicht in Deutschland eingeführt wird. Das gab CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im März 2019 bekannt. Nun ist klar, dass das eigentliche Vorhaben, nämlich den Upload-Filter zu verhindern, fehlgeschlagen ist.

Es nicht das erste Mal, dass die Regierung ihre Versprechen und die Vorgaben des erstellten Koalitionsvertrags nicht einhalten konnte. Vor allem Esportler werden sich erinnern: Bereits im Februar wurde bekannt, dass die geplanten staatlichen Förderungen für den Esport in Deutschland nicht umgesetzt werden. “Das ist Arbeitsverweigerung”, twitterte dazu die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar.

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