Von IKEA über Call of Duty zu Monster – Die absurdesten Klagen im Gaming

Im ganz alltäglichen, legalen Wahnsinn finden sich immer wieder seltsame Klagefälle und juristische Sonderheiten. Die Gaming-Welt ist dabei natürlich keine Ausnahme.

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Wir haben für euch im esports.com eFernsehen einmal die skurrilsten Fälle gesammelt – und die reichen von Ikea bis hin zu Privatpersonen.

Energy-Drinks vs. Videospiele

Seit der damaligen Sendung ist mindestens eine weitere Klage eingetrudelt, die definitiv ihren Platz in der Rangliste der absurdesten Klagen im Gaming verdient hat: Energy-Drink Hersteller Monster vs. Pokémon und Monster Hunter.

Der amerikanische Getränkehersteller reichte eine Beschwerde in Japan bezüglich Nintendos Pokémon (bekannt als “Pocket Monsters” in Japan) und die Monster Hunter Serie von Capcom ein und versuchte eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung und Verwechslungsgefahr durchzusetzen.

Diese wurde vom japanischen Patentamt (JPO) abgelehnt – wie bereits vergangene Beschwerden, die sich laut Automaton Media auf über 100 summieren sollen. Vor allem die Titel Pokémon X und Y sowie Monster Hunter X zogen die Beschwerden der Amerikaner an.

Monster Energy DrinksMonster Energy Drinks
Monster Energy Drinks (Bildquellle: Monster)
Pokémon X und Y in Japan (Bildquelle: Nintendo)

Wer kann hier eigentlich wen verklagen?

Monster ist berühmt-berüchtigt für ihre Praxis, sehr aggressiv gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Weder Hobbywebseiten wie MonsterFishKeepers.com noch NBA-Teams wie die Toronto Raptors sollen vor den Klagen und Beschwerden sicher sein.

Für den aktuellen Fall sollte sich Monster aber wahrscheinlich Gedanken darüber machen ob sie nicht vielleicht selber demnächst einen Anwaltsbrief im Briefkasten entdecken. Schließlich erschien das erste Pokémon 1996 weit vor dem ersten Monster Energy in 2002.

Dementsprechend spotteten viele auf Twitter auch, dass wohl jetzt Nintendos Anwälte als nächstes in den Ring steigen:

So einschlägig wie die Beschwerden bisher immer abgewiesen worden sind, müssen sich wohl weder Capcom noch Nintendo groß Gedanken um eine juristische Auseinandersetzung machen.

Auch in Deutschland hätte eine solche Beschwerde wahrscheinlich nur geringe Chancen auf Erfolg. Schließlich sind die meisten Marken hier als Wort-/Bildmarkenkombination geschützt und ein allgemein gebräuchliches Wort wie “Monster” lässt sich nicht einfach urheberrechtlich schützen.

Geht es gar nicht um einen juristischen Sieg?

Dennoch hat das Vorgehen auf breiter Front von Monster in manchen Fällen auch den gewünschten Effekt erzielt. So soll Ubisoft ursprünglich geplant haben das Spiel Immortals Fenyx Rising als “Gods and Monsters” zu veröffentlichen. Nach einer Beschwerde von Monster wurde daraus dann der endgültige Titel.

Nicht unbedingt verwunderlich, wenn man bedenkt, dass juristische Auseinandersetzungen häufig zu hohen Kosten führen und sich auch in die Länge ziehen können.

Vielleicht geht es Monster auch eher darum, andere Unternehmen mit der Beschwerdetaktik einzuschüchtern, und nicht um einen Sieg vor Gericht. Häufig hatte der Getränkehersteller bei seinen Klagen nämlich das Nachsehen und verlor den Prozess, konnte aber den Kontrahenten finanziell erheblichen Schaden zufügen.

Vielleicht sollten Gamer dann doch lieber gesündere Alternativen für lange Zockabende in Erwägung ziehen. Wie die aussehen könnten verrät euch unsere esports.com eFernsehen Late Night Show:




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Bildquelle: Montage Activision, Ikea, Pokémon Company, Monster Energy, Tingey Injury Law Firm über Unsplash

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