Chefstrobel leakt Hater über Twitter – Darf er das überhaupt?

Der Esportler und Streamer Chefstrobel spielt hauptsächlich VALORANT. In seinen Games kann es von Zeit zu Zeit auch mal ein bisschen toxisch werden. Nun teilte der Streamer jedoch einen besonderen Kommentar auf Twitter, den er bei Instagram bekommen hat. Dabei veröffentlicht er das Instagram-Profil des Verfassers direkt mit.

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Um was für einen Kommentar geht es?

Chefstrobel hat eine ziemlich unfreundliche Direktnachricht auf Instagram erhalten. Am 5. Februar entschloss er sich dazu, diese auch mit seinen Twitter-Followern zu teilen.

In dem geteilten Screenshot erkennt man allerdings das komplette Instagram-Profil des Verfassers.

Auf den ersten Blick eher ungewöhnlich, da in solchen Fällen meistens der Name unkenntlich gemacht wird.

Chefstrobel scheint den Namen aber ganz bewusst nichts geschwärzt zu haben.

Er macht sich eher darüber lustig, dass der Nutzer mit 27 Jahren noch solche Kommentare bei Instagram verschickt.

Aber… darf er das?

Von einigen Nutzer bekommt er Kritik dafür, dass er das Profil des Verfassers veröffentlicht hat.

Unnötig sein Insta zu leaken.

Doch wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Kann der geleakete Instagram-Nutzer Chefstrobel vielleicht sogar rechtlich belangen?

Da jede Person das “Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort” hat, ist es grundsätzlich erstmal verboten, private Nachrichten einfach so zu veröffentlichen (Quelle: Denise Himburg, Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz).

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel ein “Überwiegen des Informationsinteresses der Allgemeinheit”, welches das Veröffentlichen privater Unterhaltungen erlauben würde.

Dies ist jedoch bei dem Hasskommentar, den Chefstrobel bekommen hat, eher nicht der Fall.

Kann Chefstrobel eine Anzeige bekommen?

Somit ist es prinzipiell nicht erlaubt, private Nachrichten so zu veröffentlichen, wie der Streamer dies in diesem Fall getan hat.

Sollte der geleakte Nutzer sich also dazu entscheiden, gegen Chefstrobel vorzugehen, könnte im schlimmsten Fall neben einer Unterlassungsklage außerdem die Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund der Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf den Streamer zukommen.

Ob es überhaupt zu einer Strafe kommt und wie hoch diese ausfällt, hängt jedoch auch von den Folgen ab, welche die Veröffentlichung für den Verfasser hatte. Letztendlich bleibt abzuwarten, ob überhaupt gegen Chefstrobel vorgegangen wird.

Ist es nachvollziehbar, wie Chefstrobel gehandelt hat?

Prinzipiell sollte man sich auch als Influencer nicht alles gefallen lassen müssen. Dass manchmal das Bedürfnis besteht, seine Hater bloßzustellen, kann vermutlich jeder irgendwo nachvollziehen.

Dennoch sollte sich jeder Mensch im Internet seiner Reichweite und seines Einflusses bewusst sein. Durch die Veröffentlichung des Instagram-Profils des Verfassers könnte ein Shitstorm losgetreten werden, der Drohnachrichten und vieles mehr mit sich bringen könnte. Dies wären wiederum fatale Folgen für den Verfasser und könnten die Wahrscheinlichkeit einer Klage erhöhen.


 

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Bildquelle: YouTube | Chefstrobel

 

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